Orthopädie-SchuhTechnik

Sicherheitsschuhe

Gesünder und beschwerdefrei arbeiten – mit Sicherheitsschuhen nach Maß.

Etwa die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung leidet an Fußproblemen, wie Spreizfüße, Plattfüße, Bänderschwächen, Sprunggelenksverletzungen. Die Liste der schmerzhaften Fehlstellungen, Abnutzungserscheinungen und Verletzungen rund um das Knochengerüst, das uns durchs Leben trägt, ist lang.

Diese Erkrankungen  wirken sich auf den gesamten Bewegungsapparat und die Leistungsfähigkeit des Menschen aus. Das Sanitätshaus Traub bietet Lösungen, die Träger*innen von Sicherheitsschuhen helfen, im Alltag  beschwerdefrei zu sein.

Sie benötigen Einlagen für Ihre Sicherheitsschuhe?

Sie dürfen keine „normalen“ Einlagen mehr in Ihre Sicherheitsschuhe legen, da sonst die Baumusterprüfung des Schuhes erlischt. Wenn Ihnen in diesem Fall etwas passieren sollte, kann es sein, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt. Einige Sicherheitsschuhhersteller haben bestimmte Einlagen und Materialien prüfen lassen, bei deren Verwendung die Baumusterprüfung der Sicherheitsschuhe bestehen bleibt.

Die orthopädische Zurichtung am Sicherheitsschuh kann viele Probleme des kranken Fußes lösen. Eine exakte Beobachtung und Untersuchung der einzelnen Fußabschnitte in Form und Funktion ist Voraussetzung für die richtige Zurichtung an Sohle, Absatz und Schaft. Sowohl Ärzte*Ärztinnen, als auch Orthopädieschuh-Technikermeister*innen sind mit den vielfältigen Krankheitsbildern des Fußes und den technischen Möglichkeiten der Bearbeitung am Schuh vertraut. Dem Arzt*der Ärztin obliegt die Korrekturverordnung und Mitteilung der Diagnose in Form eines Rezepts.

In unserer Werkstatt wird diese Verordnung gewissenhaft und entsprechend den Vorschriften ausgeführt. Wir fertigen Einlagen und Schuhzurichtungen für Sicherheitsschuhe aller zugelassenen Hersteller und Marken nach der Richtlinie BGR 191 (z.B. Abeba, Atlas, Elten, Haix, Otter, Uvex, usw.). Diese Einlagenversorgung wird in der Regel auf Antrag vom zuständigen Sozialversicherungsträger bezahlt.

Orthopädische Zurichtungen nach BGR 191. Was bedeutet das?

Orthopädische Schuhzurichtungen beinhalten die Einarbeitung von orthopädischen Elementen. Das heißt, in vorhandenes Schuhwerk werden Hilfsmittel wie zum Beispiel Schmetterlingsrollen, Ballenrollen, Mittelfußrollen, Pufferabsätze, Absatzerhöhungen usw. nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten integriert. Diese orthopädischen Elemente müssen baumustergeprüft sein.

BGR 191 – Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit:

Die Neuregelung der BGR 191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Daher ist die bisherige Vorgehensweise, private Einlagen in Sicherheitsschuhen zu tragen, nicht mehr zulässig. Mit der Neuregelung soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften der Sicherheitsschuhe, wie z.B. Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappe, erhalten bleiben. Nur zugelassene Sicherheitsschuhe bieten Ihnen für die orthopädische Versorgung entsprechende praxisorientierte Lösungen. Die Baumusterprüfung der Modelle erfolgt durch den TÜV und stellt sicher, dass ausschließlich geprüfte Bauteile und Materialien verwendet werden.

Alle relevanten Antrags-Formulare der Deutschen Rentenversicherung und Agentur für Arbeit finden Sie in unserem Service-Bereich unter “Formulare”.

Bringen Sie die ausgefüllten Formulare, sowie eine fachärztliche Verordnung mit zu uns und wir reichen den Antrag in Ihrem Namen ein.